Nachdem in der letzten Woche bereits Cuge mit Emails auf Kundenfang war, erreichte mich heute per Post ein Brief von co.de, der, so läßt es zumindest der Betreff “Rechtliche Klärung wegen haardcacher.co.de” vermuten, ebenfalls sehr wichtig wirken möchte.
Haardcacher.co.de ist nicht meine Domain. Was will man mir sagen? Die Anwort bringt der erste Absatz des Briefes:
wie Sie wissen, gibt es in sehr vielen Ländern der Welt Domains mit einem .co. vor dem Ländercode der Domain (z.B. in Großbritannien .co.uk). In Kürze wird dies auch in Deutschland möglich sein. Derzeit läuft die Vorvergabe von .co.de-Domains an Markeninhaber zur Vermeidung juristischer Probleme (Sunrise-Phase). Nach dieser Phase steht jedem die Domainendung .co.de für die Registrierung von Domains offen (Landrush-Phase).
Ach nee! Da hat also besagte Firma im Wettlauf um die kurzen Second-Level-Domains vor einigen Wochen die Zweibuchstabendomain co ergattert und versucht jetzt daraus Kapital zu schlagen, indem sie Subdomains verkauft.
Dagegen ist ja prinzipiell nichts einzuwenden. Die Art und Weise, wie Domainbesitzer dazu gebracht werden sollen eine Subdomain zu erwerben, ist allerdings etwas anderes. Nicht nur, daß diese Subdomain 99€ im Jahr kosten soll, was an sich schon eine Frechheit ist – aber die abertausende von Werbebriefen wollen ja finanziert sein -, man gibt sich auch in den Formulierungen und der Wortwahl des Briefes den Anschein, auf einer Stufe mit den “amtlichen” Registraren für Domainnamen zu stehen.
Soll ich mich gebauchpinselt fühlen, wenn mein kleines regionales Hobbyforum als “eine der wichtigsten Seiten im deutschen Markt” benannt wird? Oder hat das basicthinking-Blog recht, in dem vermutet wird, daß gerade die Betreiber kleiner Webseiten angeschrieben werden?
Damit stellt sich die nächste Frage. Woher stammen die Adressdaten für die Infopost? Fleißig und aufwändig gesammelt aus den Impressumsseiten der Domains, oder durch rechtlich bedenkliche Abfragen bei der DENIC?
Damit beschäftigt sich ein weiterer Blogartikel bei BasicThinking, der auch noch ein Interview mit dem, auf Domainrecht spezialisierten Anwalt Dominik Boecker enthält, der das Werbeschreiben aus juristischer Sicht bewertet.
Geschäftsführer der Firma Websuche Search Technology GmbH & Co. KG, die das Schreiben verschickt, ist übrigens ein Dipl.-Kfm. Martin Steinkamp. Dieser wird eventuell einigen Domain- oder besser temporären Ex-Domainbesitzern als Domaingrabber bereits in Erinnerung sein.
“ich mach mich selbständig!” Mit dieser Nachricht überraschte mich vor wenigen Tagen ein Freund. Begeistert erläuterte er sein Vorhaben, Dienstleister im Seniorenbereich zu werden. Natürlich kam auch die Frage nach dem geplanten Verdienst auf. Er plane, verschiedenste Dienstleistungen anzubieten und jeweils im Viertelstundentakt abrechnen, und zwar zu 5,00€ je angefangener Zeiteinheit von 15 Minuten.
“Ich brauch ja nicht viel” war die Antwort auf die Frage, wie das denn kalkuliert sei. Wer Erfahrungen im Bereich der Selbständigkeit hat, wird wissen, daß ein Nettostundensatz von weniger als 20 € in die Katastrophe führen muß. Um ihm dieses aufzuzeigen, wurde mal eben grob gerechnet: Read more…
Dieses Blog ist noch recht jung, genau gesagt gerade mal 15 Tage alt. Daher wundert es nicht, daß die täglichen Besucherzahlen zwischen null und fünf pendeln. Pendelten müßte ich sagen, denn seit gestern ist alles anders.
Einer der seltenen Besucher ist wohl auf den Beitrag über die Petition gegen den Abmahnwahn gestoßen, hielt ihn für wichtig und hat ihn verlinkt. Diverse Betreiber von Handarbeits- und Haustierforen sind dem Beispiel gefolgt und haben damit eine unerwartete Besucherwelle im Blog ausgelöst. Für den gestrigen Tag zeigen die Statistiken 92 Besucher und für heute, um 13 Uhr bereits 83.
Eigentlich nicht viel, aber für ein so junges Blog doch sehr überraschend. Nur fünf der heutigen Besucher sind nicht direkt auf dem Artikel zur Petition gelandet, sondern interessierten sich für den Beitrag über cuge.org.
Interessant finde ich die Entwicklung dieser Verlinkungswelle, die ich in dieser Form, gerade weil das Blog noch nahezu besucherfrei war, das erste Mal beobachten kann. Innerhalb von 20 Stunden ist der Aufruf in 11 Foren veröffentlicht worden.
(An die Admins: Den Backlink habt ihr euch verdient. Wer nicht mag, gebe bitte Laut.)
Ich weiß nicht, wieviele der Seitenbetreiber oder Forennutzer der oben gelisteten Foren bereits Opfer Ziel von Abmahnungen gewesen sind, aufgrund der sichtbaren Resonanz meine ich aber erkennen zu können, daß die Petition, auch wenn man sie hätte besser formulieren können, in die richtige Richtung weist. Denn häufig sind es genau die engagierten Betreiber oder Nutzer solcher Hobbyforen, die ohne böse Absicht einen Fehler machen und sich plötzlich einer überzogenen Kostennote ausgesetzt sehen, deren Abwendung nochmals nicht geringen Geld- und Zeiteinsatz fordert.
Es gibt hinreichend Beispiele dafür, daß Abmahnungen ungerechtfertigt sind, aber der Abgemahnte nicht die finanziellen Mittel hat, sich dagegen zu wehren. Das eigene Forum oder die Homepage zu schließen, erscheint dem ein oder anderen Webmaster dann verständlicherweise als das einzig probate Mittel, sich gegen das Abmahnrisiko zu schützen.
Die Petition gegen die Internetzensur hat es im Sommer diesen Jahres auf 134014 Zeichner gebracht. Dennoch ist das umstrittene “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” verabschiedet worden. Heute berichtet Spiegel-Online, daß Bundespräsident Köhler seine Unterschrift verweigert hat.
Er erbittet von der Bundesregierung vor Unterzeichnung weiter Informationen über das Gesetz.
Eventuell ist seine Weigerung darauf zurückzuführen, daß, wie der Spiegel schreibt, zahlreiche Rechtsexperten das Gesetz für verfassungswiedrig halten.
Hut ab, Herr Köhler! Das hätte ich nicht erwartet.
Prinzipiell ist die Abmahnung ein durchaus sinnvolles Instrument. Ursprünglich ist sie geschaffen worden, kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, indem der Betroffene über seinen Fehler aufgeklärt wird und sich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, eine Wiederholung zu unterlassen.
Eigentlich doch vernünftig, wenn nicht findige Anwälte darin eine neue Möglichkeit zur einfachen Verdienstmaximierung gefunden hätten.
Sei es ein kleiner Fehler im Impressum, eine falsche Formulierung in einer AGB-Klausel, ein fehlender Hinweis bei einer Produktbeschreibung in einem Shop, die Nutzung der staatlich empfohlenen Widerrufsbelehrung, oder was auch immer. Schnell ist daraus die Absicht hergeleitet, sich einen Wettbewerbsvorteil schaffen zu wollen und ein, für die Berechnung der anwaltlichen Kostennote, vorteilhafter hoher Streitwert festgelegt. Und schon ist die Abmahnung unterwegs.
Wer jetzt nicht die Mittel hat, sich anwaltlich beraten zu lassen und das Risiko eines Prozesses auf sich nimmt, hat schon verloren und hat die Kosten am Ar***.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, daß es auch anders geht. Im europäischen Ausland gibt es vergleichbare Regelungen, aber die inflationäre Nutzung, wie in Deutschland, ist nicht zu beobachten. Warum? Hält sich dort jeder an die Regeln des Wettbewerbsrechts oder macht niemand Fehler? Nein! Mit Abmahnungen läßt sich außerhalb Deutschlands kein nennenswerter Geldbetrag verdienen.
Genau dieses ist das Ziel einer Petition an den deutschen Bundestag, die da lautet:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung:
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
50.000 Unterschriften werden benötigt, damit der Petitionsausschuß den Petenten in öffentlicher Sitzung anhören muß. Zur Zeit sind es noch keine 4000, aber bis zum 05.01.2010 kann man sein Votum auf der Homepage des deutschen Bundestages abgeben. (Direkt zur Petition)
Ich hätte es zwar begrüßt, wenn der Petent sein Anliegen nicht auf das Internet beschränkt hätte, sondern die Kostenfrage für jede Abmahnung in Frage gestellt hätte, aber da der Großteil der einträglichen Abmahnungen sich auf das Internet gründet, ist das zumindest schon ein Anfang.
Nahezu jeder, der eine Webseite betreibt, kann von einer Abmahnung betroffen werden. Ein Grund, ob berechtigt oder nicht, läßt sich immer finden. Daher hier der Aufruf an alle Webmaster die Petition zu unterstützen und zu zeichnen.
Seit Ewigkeiten arbeite ich mit Version 7 von Photoshop. Ein Update habe ich mir bisher gespart, weil ich mit den bestehenden Funktionen eigentlich zufrieden war. Nun ist mir ein Demovideo über den Weg gelaufen, was mich doch sehr gespannt auf die nächste Version von Photoshop macht.
Das sieht aus, als wäre mit der neuen Version eine nicht zu verachtende Beschleunigung im Workflow zu erzielen.
Ein weiteres beeindruckendes Preview-Video gibt es auf Facebook.
Ich bin begeistert!
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber doch. Zur Leistungssteigerung lagert Photoshop CS5 weitere Aufgaben an die Graphikkarte aus. Das setzt natürlich immer leistungsfähigere Graphikkarten voraus. Aber bis zum, für 2010 geplanten, Release bleibt ja noch Zeit, den Rechner aufzurüsten.
Sie kennen Cuge.org nicht? Macht nichts, mir ging es bis vor wenigen Stunden genau so, aber dann bekam ich eine Email. SPAM? Nein, sagt der Absender, nämlich cuge.org, und verweist sofort im ersten Satz darauf, daß man – Zitat- “aufgrund der neuen Rechtslage in Europa” die Pflicht habe, mich zu informieren. Wer ist das und was wollen die überhaupt von mir?\r
Links sind das A und O für eine Webseite. Ohne Links gibt es keine Besucher. Auch Google bewertet Webseiten nach den Links, die auf sie verweisen.
Jeder Webmaster kennt die Ochsentour des Linktausches: Interessante Tauschpartner finden, per Email anschreiben und einen Linktausch anbieten etc. Die Alternative ist der Kauf von Linkplätzen. Aber auch das macht viel Arbeit.
Backlinkseller nimmt dem Webseitenbetreiber diese Arbeiten ab.